Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Alber Marketing e.K.
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der
Alber Marketing e.K.
Karlsplatz 3
80335 München
Deutschland
(nachfolgend „Agentur“ genannt)
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Diese AGB gelten für alle Vertragsarten, insbesondere für:
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Suchmaschinenwerbung (SEA)
- Generative Engine Optimization (GEO)
- Webdesign und Webentwicklung
- Shopdesign und E-Commerce-Entwicklung
- WordPress-Entwicklung (Plugins, Themes, individuelle Websites)
- WordPress-Wartung und -Pflege
- PHP-Programmierung
- JAVA-Programmierung
- Typo3-Programmierung
- Online-Marketing-Beratung und Consulting
- Strategieberatung und Kickoff-Workshops
- Seminare und Schulungen (offen und individuell)
- Freelancer-Dienstleistungen
- White-Label-Leistungen für Agenturpartner
(3) Diese AGB gelten sowohl für Endkunden als auch für Geschäftskunden, Agenturpartner und White-Label-Partner.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.2 Vertragspartner
(1) Vertragspartner ist stets die Alber Marketing e.K., vertreten durch den Inhaber Christian Alber M.Sc.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er volljährig und geschäftsfähig ist. Bei juristischen Personen versichert der Unterzeichnende seine Vertretungsbefugnis.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
2.1 Angebote
(1) Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders angegeben.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei absehbarer Überschreitung von mehr als 15 % wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
2.2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur,
- Unterzeichnung eines Vertrags durch beide Parteien,
- Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber in Textform (E-Mail genügt), oder
- konkludent durch Beginn der Leistungserbringung.
(2) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Allgemeines
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Branche.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. bestimmte Rankings, Umsatzsteigerungen, Conversion-Raten).
3.2 Mindestbeauftragung
(1) Bei Einzelaufträgen gilt eine Mindestbeauftragung von einer (1) Stunde pro Auftrag.
(2) Bei laufenden Verträgen mit Stundenabrechnung gilt eine Mindestbeauftragung von einer (1) Stunde pro Monat.
(3) Die Mindestbeauftragung wird auch dann berechnet, wenn die tatsächlich erbrachte Leistung darunter liegt.
3.3 Leistungsänderungen
(1) Änderungswünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
(2) Die Agentur wird den Auftraggeber über den zusätzlichen Aufwand informieren und ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
3.4 Leistungen im Bereich SEO/SEA/GEO
(1) Bei Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) und Generative Engine Optimization (GEO) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Agentur keinen Einfluss auf die Algorithmen und Richtlinien der Suchmaschinen und KI-Systeme hat.
(2) Die Agentur garantiert keine bestimmten Platzierungen in Suchergebnissen oder KI-generierten Antworten.
(3) Die Agentur arbeitet ausschließlich nach den Richtlinien der jeweiligen Plattformen (insbesondere Google Webmaster Guidelines).
3.5 Werbebudget bei Suchmaschinenwerbung (SEA)
(1) Bei Leistungen im Bereich Suchmaschinenwerbung (SEA) ist das Werbebudget (Klickkosten, Anzeigenbudget) vom Auftraggeber selbst zu tragen und separat an die jeweilige Werbeplattform (z.B. Google, Microsoft) zu zahlen.
(2) Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Agenturvergütung und wird als Durchlaufposten behandelt.
(3) Abweichende Vereinbarungen (z.B. Budgetverwaltung durch die Agentur) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(4) Die Agentur haftet nicht für Budgetüberschreitungen, die durch Einstellungen des Auftraggebers oder Änderungen der Werbeplattformen verursacht werden.
3.6 Korrekturschleifen
(1) Bei Projekten mit gestalterischen oder inhaltlichen Elementen (Webdesign, Grafikdesign, Texterstellung etc.) sind zwei (2) Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten.
(2) Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand berechnet.
(3) Änderungswünsche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage des Entwurfs schriftlich mitgeteilt werden.
§ 4 Zeiterfassung und Stundennachweis
4.1 Zeiterfassung mit Clockodo
(1) Für alle Leistungen – mit Ausnahme von Seminaren und Schulungen – erfolgt die Zeiterfassung über das Zeiterfassungssystem Clockodo.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Nutzung von Clockodo zur Zeiterfassung einverstanden.
(3) Die erfassten Zeiten werden dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit zur Einsicht bereitgestellt.
4.2 Stundennachweis bei Stundenabrechnung
(1) Bei Verträgen mit Stundenabrechnung (im Gegensatz zu Pauschalvergütung) übermittelt die Agentur dem Auftraggeber regelmäßig einen Stundennachweis.
(2) Der Stundennachweis enthält eine Auflistung der erbrachten Leistungen mit Datum, Dauer und Tätigkeitsbeschreibung.
(3) Der Stundennachweis gilt als vom Auftraggeber angenommen, wenn dieser nicht innerhalb von einer (1) Woche nach Übersendung schriftlich Einwände erhebt.
(4) Nach Ablauf der Frist gemäß Absatz 3 können keine Einwände gegen die erfassten Stunden mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Auftraggeber weist offensichtliche Fehler nach.
§ 5 Vertragslaufzeiten und Kündigung
5.1 Projektverträge
(1) Projektverträge (z.B. Website-Erstellung, einmalige Optimierungen) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme durch den Auftraggeber.
(2) Eine ordentliche Kündigung von Projektverträgen ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.2 Wartungsverträge (Wartungspakete für WordPress-Websites)
(1) Wartungsverträge für WordPress-Websites und andere technische Wartungsleistungen (Wartungspakete gemäß § 10.2) werden grundsätzlich mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine monatliche Laufzeit vereinbart ist.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils zuletzt vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht fristgerecht gemäß Absatz (3) gekündigt wird.
(3) Kündigungsfristen:
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem (1) Jahr oder länger: Kündigung mit einer Frist von einem (1) Monat zum Laufzeitende in Textform.
- Bei monatlich laufenden Verträgen: Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform.
(4) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode ist – außer bei monatlichen Verträgen gemäß Absatz (3) – ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.3 Betreuungsverträge (SEO, SEA, GEO, laufende Beratung)
(1) Betreuungsverträge für laufende Optimierung, Werbekampagnen-Management und kontinuierliche Beratungsleistungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von drei (3) Monaten, sofern nicht ausdrücklich eine monatliche Laufzeit vereinbart ist.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere drei (3) Monate, wenn er nicht fristgerecht gemäß Absatz (3) gekündigt wird.
(3) Kündigungsfristen:
- Bei Betreuungsverträgen mit einer Laufzeit von drei (3) Monaten oder länger: Kündigung mit einer Frist von einem (1) Monat zum Laufzeitende in Textform.
- Bei monatlich laufenden Verträgen: Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform.
(4) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode ist – außer bei monatlichen Verträgen gemäß Absatz (3) – ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Auftraggeber mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist,
- der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt,
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
- eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt.
(3) Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schriftform und der Angabe des Kündigungsgrundes.
5.5 Folgen der Kündigung
(1) Bei Kündigung – gleich aus welchem Grund – sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und alle bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden Vergütungen zu zahlen.
(2) Bei außerordentlicher Kündigung durch die Agentur aufgrund von Zahlungsverzug oder Pflichtverletzung des Auftraggebers werden alle ausstehenden Beträge für die gesamte restliche Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
5.6 Vertragsübernahme bei Unternehmensverkauf oder -übertragung
(1) Im Falle eines Verkaufs, einer Verschmelzung, Umwandlung oder sonstigen Übertragung des Unternehmens des Auftraggebers auf einen Dritten (Rechtsnachfolger) gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf den Rechtsnachfolger über, sofern die Agentur dem nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Kenntniserlangung widerspricht.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur unverzüglich, spätestens jedoch zwei (2) Wochen vor der geplanten Unternehmensübertragung, schriftlich über die bevorstehende Übertragung zu informieren.
(3) Die Agentur ist berechtigt, der Vertragsübernahme zu widersprechen, wenn:
- begründete Zweifel an der Bonität oder Zuverlässigkeit des Rechtsnachfolgers bestehen,
- der Rechtsnachfolger ein direkter Wettbewerber der Agentur ist,
- die Vertragsübernahme für die Agentur aus anderen wichtigen Gründen unzumutbar ist.
(4) Widerspricht die Agentur der Vertragsübernahme, endet der Vertrag mit Wirksamwerden der Unternehmensübertragung. In diesem Fall sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
(5) Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass die Agentur ihr Unternehmen oder Teile davon überträgt. Der Auftraggeber wird hierüber rechtzeitig informiert und hat ein entsprechendes Widerspruchsrecht.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Preisliste der Agentur.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(3) Die Abrechnung erfolgt – je nach Vereinbarung – monatlich, quartalsweise oder jährlich.
6.2 Fälligkeit
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Bei laufenden Verträgen erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums.
(3) Die Agentur behält sich vor, insbesondere bei Neukunden, Vorkasse zu verlangen.
6.3 Zahlungsarten
(1) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
(2) Weitere Zahlungsarten (z.B. SEPA-Lastschrift) können individuell vereinbart werden.
6.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
§ 7 Reisekosten und Spesen
7.1 Geltungsbereich
(1) Dieser Abschnitt gilt für alle Leistungen, die einen Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber oder an einem anderen Ort außerhalb der Agenturstandorte erfordern.
7.2 Fahrtkostenpauschale (Nahbereich)
(1) Für Einsätze innerhalb eines Radius von 100 Kilometern vom Agenturstandort 80335 München oder 12489 Berlin wird eine Fahrtkostenpauschale von 50,00 EUR berechnet.
(2) Maßgeblich ist jeweils der Agenturstandort mit der geringeren Entfernung zum Einsatzort.
7.3 Kilometerpauschale (Fernbereich)
(1) Für Einsätze mit einer Entfernung von mehr als 100 Kilometern zum nächstgelegenen Agenturstandort (80335 München oder 12489 Berlin) wird eine Kilometerpauschale von 0,42 EUR pro Kilometer berechnet.
(2) Berechnet wird die einfache Strecke vom nächstgelegenen Agenturstandort zum Einsatzort und zurück.
(3) Maßgeblich für die Entfernungsberechnung ist die kürzeste Fahrstrecke laut gängiger Routenplaner.
| Entfernung | Kosten |
|---|---|
| ≤ 100 km von München (80335) oder Berlin (12489) | 50,00 € pauschal |
| > 100 km (jeweils geringere Distanz) | 0,42 €/km (Hin + Rück) |
7.4 Kost und Logis
(1) Anfallende Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt und nur nach vorheriger Freigabe in Rechnung gestellt.
(2) Die Agentur wählt angemessene Unterkünfte und informiert den Auftraggeber über die voraussichtlichen Kosten.
(3) Alternativ kann der Auftraggeber die Buchung der Unterkunft selbst übernehmen.
7.5 Öffentliche Verkehrsmittel und Flüge
(1) Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder per Flugzeug werden die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
(2) Die Agentur wählt eine wirtschaftlich angemessene Reiseklasse (Bahn: 2. Klasse, Flug: Economy).
(3) Höhere Reiseklassen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 8 Zahlungsverzug und Mahnwesen
8.1 Verzugseintritt
(1) Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung erfolgt.
(2) Unabhängig davon gerät der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
8.2 Mahnverfahren
(1) Bleibt eine fällige Zahlung aus, durchläuft die Forderung das nachfolgend dargestellte Mahnverfahren. Vor der ersten Mahnung erfolgt eine kostenfreie Zahlungserinnerung.
| Stufe | Zeitpunkt | Gebühr | Folgen |
|---|---|---|---|
| Zahlungserinnerung | nach Ablauf des Zahlungsziels | kostenfrei | Hinweis auf offene Forderung, neue Zahlungsfrist |
| 1. Mahnung | ca. 7 Tage nach Zahlungserinnerung | 5,00 EUR | Mahnung mit Fristsetzung |
| 2. Mahnung | ca. 7 Tage nach 1. Mahnung | 10,00 EUR | Deaktivierung der Leistungen möglich |
| 3. Mahnung | ca. 7 Tage nach 2. Mahnung | 25,00 EUR | Vertragskündigung, Gesamtfälligkeit und Übergabe an ein Inkassounternehmen / Rechtsanwalt |
(2) Mit der 3. Mahnung ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sämtliche offenen Forderungen einschließlich noch ausstehender Vergütungen für die restliche Vertragslaufzeit sofort fällig zu stellen und die Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur weiteren Bearbeitung zu übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Verzugszinsen
(1) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen:
- gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz,
- gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(2) Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.4 Leistungseinstellung bei Verzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen oder zu deaktivieren (z.B. Website offline nehmen, Wartung aussetzen, Kampagnen pausieren), ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche entstehen.
(2) Die Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen einschließlich Mahngebühren und Verzugszinsen.
(3) Für die Reaktivierung von Leistungen kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR erhoben werden.
§ 9 Preisanpassung
9.1 Preisanpassungsklausel bei laufenden Verträgen
(1) Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist die Agentur berechtigt, die vereinbarten Preise einmal jährlich anzupassen.
(2) Die Preisanpassung orientiert sich am Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland, veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt.
(3) Berechnungsgrundlage ist die prozentuale Veränderung des VPI vom Monat des Vertragsschlusses (bzw. der letzten Preisanpassung) zum Monat vor der geplanten Preisanpassung.
(4) Die Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
(5) Übersteigt die Preisanpassung 10 % innerhalb eines Jahres, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu. Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preisanpassung erfolgen.
§ 10 Wartungs- und Betreuungspakete – Pakete, Reaktionszeiten und Mitwirkungspflichten
10.1 Trennung von Wartung und Betreuung
(1) Die Agentur unterscheidet ausdrücklich zwischen Wartung und Betreuung:
- Wartung: umfasst ausschließlich die technische Pflege und Aktualisierung der WordPress-Installation (Core, Themes, Plugins), regelmäßige Sicherheits- und Verfügbarkeitsprüfungen, Backups sowie das Einspielen von Updates im vereinbarten Umfang. Die Wartung wird über die in § 10.2 genannten Wartungspakete abgebildet.
- Betreuung: umfasst inhaltliche, gestalterische, redaktionelle, marketingbezogene oder beratende Leistungen (z. B. SEO, SEA, GEO, Content-Pflege, kontinuierliche Optimierung, laufende Beratung). Diese Leistungen werden separat im Rahmen von Betreuungsverträgen oder Einzelaufträgen abgerechnet und sind nicht Bestandteil der Wartungspakete.
(2) Soweit der Auftraggeber neben einer Wartung auch Betreuungsleistungen wünscht, sind diese gesondert zu beauftragen.
10.2 Wartungspakete
(1) Die Agentur bietet folgende standardisierte Wartungspakete für WordPress-Websites an:
| Paket | Zielgruppe / Anwendungsfall |
|---|---|
| Basic | Kleine WordPress-Websites mit grundlegendem Wartungsbedarf (Updates, Backup, Basis-Monitoring). |
| Business | Geschäftliche Websites mit erweitertem Wartungsumfang und höheren Service-Anforderungen. |
| Premium | Komplexere Websites mit umfassendem Wartungsumfang, kürzeren Reaktionszeiten und priorisiertem Support. |
| Ecommerce | Online-Shops (z. B. WooCommerce) mit shop-spezifischer Wartung und kritischer Verfügbarkeit. |
| Wartungspaket Individual | Individuell zugeschnittenes Wartungspaket für Anforderungen, die durch die Standardpakete nicht abgedeckt werden. |
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die enthaltenen Stunden und die jeweils geltenden Reaktionszeiten der Pakete ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Vertrag.
10.3 Wartungspaket „Agency“ (ausschließlich für Agenturen)
(1) Das Wartungspaket „Agency“ wird ausschließlich an Agenturen, Webentwickler und Agenturpartner abgegeben, die WordPress-Wartungsleistungen unter eigenem Namen oder im Rahmen einer White-Label-Partnerschaft an ihre eigenen Endkunden weitergeben.
(2) Endkunden bzw. Direktkunden, die selbst keine Agenturleistungen erbringen, sind von der Inanspruchnahme des Pakets „Agency“ ausgeschlossen.
(3) Im Übrigen gelten ergänzend die Regelungen zur White-Label-Partnerschaft gemäß § 19.
10.4 Reaktionszeiten
(1) Die Agentur verpflichtet sich – sofern und soweit ein Service Level vereinbart ist – zu folgenden Reaktionszeiten nach Eingang einer Störungsmeldung:
| Störungskategorie | Beschreibung | Reaktionszeit |
|---|---|---|
| Kritisch (Seitenausfall) | Die Website ist nicht erreichbar oder vollständig funktionsunfähig | 12 Stunden |
| Hoch (Darstellungsfehler) | Größere Fehler mit Einfluss auf die Darstellung oder wesentliche Funktionen | 24 Stunden |
| Normal (Kleinere Fehler) | Kleinere Fehler ohne wesentliche Auswirkung auf die Nutzbarkeit | 48 Stunden |
(2) Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Eingang der Störungsmeldung und der ersten qualifizierten Rückmeldung der Agentur. Die Reaktionszeit ist keine Zusage für die Behebungsdauer.
(3) Die Reaktionszeiten gelten für Werktage (Montag bis Freitag), jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage (Bayern) werden nicht mitgerechnet.
(4) Vereinbarte Service Level (SLA) gelten ausschließlich unter „normalen Umständen“. Nicht im Einflussbereich der Agentur liegende Ereignisse – insbesondere Server-Ausfälle, Probleme oder Störungen bei Server, Hoster, Rechenzentrum, Registrar, CDN, externen Schnittstellen oder sonstigen Drittanbietern – sind hiervon ausgenommen (vgl. § 16.5).
10.5 Störungsmeldung
(1) Störungen sind über das Kundencenter (Ticketsystem) oder per E-Mail zu melden.
(2) Die Störungsmeldung sollte eine möglichst genaue Beschreibung des Fehlers, betroffene URLs und ggf. Screenshots enthalten.
(3) Die Einstufung der Störungskategorie erfolgt durch die Agentur nach pflichtgemäßem Ermessen.
10.6 Mitteilungspflicht bei nicht aus dem WordPress.org-Repository stammenden Plugins
(1) Wird innerhalb einer durch die Agentur gewarteten Website ein Plugin, Theme oder sonstige Erweiterung installiert oder aktiviert, das nicht aus dem offiziellen WordPress.org-Plugin-/Theme-Repository stammt (insbesondere individuell entwickelte Plugins/Themes, Eigenentwicklungen, kommerzielle Premium-Plugins, Plugins aus Dritt-Marktplätzen, von externen Entwicklern bezogene Plugins/Themes oder vom Auftraggeber selbst angepasste Plugins/Themes), so hat der Auftraggeber dies der Agentur als wartendem Betrieb unverzüglich – möglichst vor der Installation, spätestens jedoch unmittelbar nach der Installation – in Textform (E-Mail, Ticketsystem) mitzuteilen.
(2) Die Mitteilung muss enthalten:
- Name und Bezeichnung des Plugins/Themes,
- Hersteller bzw. Entwickler,
- Bezugsquelle (z. B. URL, Marktplatz, eigene Entwicklung),
- Version und – sofern vorhanden – Lizenz-/Updateinformationen,
- Verwendungszweck innerhalb der Website.
(3) Die Agentur ist berechtigt, derart eingebundene Plugins/Themes vor weiteren Wartungsmaßnahmen technisch und sicherheitstechnisch zu prüfen. Der hierfür entstehende Aufwand wird – soweit nicht bereits im jeweiligen Wartungspaket enthalten – nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert berechnet.
(4) Die Agentur ist berechtigt, die Wartung für Plugins, Themes oder Komponenten, die nicht aus dem WordPress.org-Repository stammen, ganz oder teilweise abzulehnen oder von zusätzlichen Vereinbarungen (z. B. gesonderter Wartungs- oder Supportvertrag) abhängig zu machen, insbesondere wenn:
- kein verlässlicher Update-Kanal des Herstellers besteht,
- der Quellcode nicht ausreichend dokumentiert ist,
- Sicherheitsrisiken oder Inkompatibilitäten erkennbar sind,
- für die Komponente keine Wartung durch den ursprünglichen Entwickler mehr erfolgt.
(5) Verletzt der Auftraggeber die Mitteilungspflicht gemäß Absatz (1), so haftet die Agentur nicht für Schäden, Sicherheitsvorfälle, Inkompatibilitäten, Datenverluste oder Funktionsstörungen, die ursächlich auf die nicht gemeldete Komponente zurückzuführen sind. Etwaige hierdurch entstehende Mehraufwände (Fehlersuche, Wiederherstellung, Bereinigung) werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet.
10.7 Ausnahmen von Reaktionszeiten und SLA
(1) Die Reaktionszeiten und vereinbarte Service Level gelten nicht bei:
- Störungen durch höhere Gewalt (siehe § 21),
- Störungen, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht wurden,
- Störungen durch Ausfall oder Probleme von Drittsystemen (Hosting-Provider, Server, Rechenzentrum, Registrar, CDN, externe Schnittstellen, etc.),
- Störungen durch nicht gemäß § 10.6 mitgeteilte Plugins, Themes oder sonstige Komponenten,
- fehlenden oder falschen Zugangsdaten.
§ 11 Seminare und Schulungen
11.1 Geltungsbereich
(1) Dieser Abschnitt gilt für alle offenen Seminare, individuellen Unternehmens-Seminare, Workshops und Schulungen der Agentur.
11.2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Anmeldeformular.
(2) Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch die Agentur zustande.
(3) Die Anmeldung ist verbindlich.
11.3 Zahlungsbedingungen für Seminare
(1) Die Seminargebühr ist vor Seminarbeginn vollständig zu entrichten.
(2) Die Rechnung wird nach Anmeldebestätigung zugesandt und ist innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch vor Seminarbeginn, zu begleichen.
(3) Ausnahme: Für Kunden, deren eigene Einkaufsbedingungen die Agentur schriftlich anerkannt hat, gelten die dort vereinbarten Zahlungsbedingungen.
(4) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Agentur berechtigt, den Teilnehmer vom Seminar auszuschließen.
11.4 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Agentur.
(2) Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
| Stornierungszeitpunkt | Stornierungsgebühr |
|---|---|
| Bis 30 Tage vor Seminarbeginn | kostenfrei |
| 29 bis 4 Tage vor Seminarbeginn | 50 % der Seminargebühr |
| 3 Tage vor Seminarbeginn bis Seminartag | 100 % der Seminargebühr |
| Nichterscheinen ohne Stornierung | 100 % der Seminargebühr |
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bei Stornierung ist die Entsendung eines Ersatzteilnehmers jederzeit kostenfrei möglich.
11.5 Absage und Änderung durch die Agentur
(1) Die Agentur behält sich vor, ein Seminar bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn.
(2) Bei Absage durch die Agentur werden bereits gezahlte Seminargebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
(3) Die Agentur behält sich vor, bei wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Dozenten) das Seminar auf einen anderen Termin zu verlegen oder einen Ersatzdozenten einzusetzen.
(4) Geringfügige inhaltliche Änderungen des Seminarprogramms berechtigen nicht zur Stornierung.
11.6 Seminarunterlagen und Urheberrecht
(1) Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Agentur nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
(2) Die Nutzung der Unterlagen ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers gestattet.
§ 12 Kommunikation
12.1 Kommunikationswege
(1) Die Kommunikation zwischen Agentur und Auftraggeber erfolgt primär über folgende Kanäle:
- Kundencenter/Ticketsystem (bevorzugt für Support-Anfragen und Aufträge)
(2) Alternativ stehen folgende Kommunikationswege zur Verfügung:
- Telefon (für dringende Anfragen und Abstimmungen)
- WhatsApp (für kurze Abstimmungen, sofern vom Auftraggeber gewünscht)
12.2 Verbindlichkeit
(1) Aufträge, Änderungswünsche und verbindliche Absprachen sollten schriftlich (E-Mail, Ticketsystem) erfolgen.
(2) Telefonische oder per WhatsApp übermittelte Aufträge werden von der Agentur schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber hat Einwände unverzüglich mitzuteilen.
12.3 Reaktionszeit der Agentur
(1) Die Agentur ist bestrebt, Anfragen innerhalb von zwei (2) Werktagen zu beantworten.
(2) Für Störungsmeldungen im Rahmen von Wartungsverträgen gelten die Reaktionszeiten gemäß § 10.
§ 13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
13.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
(2) Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
13.2 Konkrete Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet:
(1) Zugangsdaten und Berechtigungen: Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Zugangsdaten (FTP, Hosting, CMS, Werbekonten, Analytics, etc.), Einrichtung notwendiger Benutzerkonten mit ausreichenden Berechtigungen, sichere Übermittlung von Passwörtern.
(2) Inhalte und Materialien: Bereitstellung aller benötigten Texte, Bilder, Logos und sonstigen Medien in geeigneter Qualität und Format, Sicherstellung der Nutzungsrechte an bereitgestellten Materialien, Kennzeichnung als vertraulich eingestufter Materialien.
(3) Informationen: Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu allen projektrelevanten Sachverhalten, Information über technische Besonderheiten, bestehende Verträge mit Dritten, Mitteilung von Änderungen relevanter Umstände.
(4) Freigaben und Abnahmen: Zeitnahe Prüfung und Freigabe von Entwürfen, Texten und anderen Arbeitsergebnissen, Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners, Einhaltung vereinbarter Freigabefristen.
(5) Technische Voraussetzungen: Gewährleistung der technischen Erreichbarkeit der zu bearbeitenden Systeme, Information über geplante technische Änderungen an bestehenden Systemen, Bereitstellung einer geeigneten Testumgebung, soweit erforderlich.
(6) Rechtliche Verantwortung: Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Inhalte (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, etc.), Einholung erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen Dritter, Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Konformität eigener Datenverarbeitungen.
13.3 Folgen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
(1) Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten ist die Agentur berechtigt, die eigene Leistung einzustellen, bis die Mitwirkung erfolgt.
(2) Entstandene Mehrkosten und Verzögerungen gehen zulasten des Auftraggebers.
(3) Nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
§ 14 Abnahme
14.1 Abnahmepflicht
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen.
(2) Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, durch Inbetriebnahme/Nutzung der Leistung oder durch konkludentes Verhalten.
14.2 Abnahmefrist
(1) Die Agentur wird den Auftraggeber auffordern, die Leistung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu prüfen und abzunehmen.
(2) Äußert sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt. Auf diese Rechtsfolge wird in der Aufforderung ausdrücklich hingewiesen.
14.3 Teilabnahme
(1) Die Agentur ist berechtigt, Teilabnahmen für abgeschlossene Projektabschnitte zu verlangen.
(2) Für abgenommene Teilleistungen gelten die Bestimmungen zur Abnahme entsprechend.
14.4 Mängel bei Abnahme
(1) Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, hat der Auftraggeber diese schriftlich zu dokumentieren.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Die Agentur wird dokumentierte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen.
§ 15 Domains
15.1 Eigentum an Domains
(1) Domains werden grundsätzlich auf den Namen des Auftraggebers registriert. Eine Registrierung auf den Namen der Alber Marketing e.K. erfolgt nicht.
(2) Der Auftraggeber ist und bleibt alleiniger Inhaber (Registrant) aller in seinem Auftrag registrierten Domains.
15.2 Verantwortung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für:
- die Auswahl und Zulässigkeit des Domain-Namens (insbesondere Marken- und Namensrechte Dritter),
- alle Inhalte, die unter der Domain veröffentlicht werden,
- die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Registry,
- die fristgerechte Bezahlung der Domain-Gebühren (sofern nicht anders vereinbart).
(2) Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Domain oder der darunter veröffentlichten Inhalte entstehen.
15.3 Domain-Verwaltung
(1) Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden Domains verwaltet, handelt sie ausschließlich als technischer Dienstleister.
(2) Der Auftraggeber erhält auf Wunsch jederzeit alle Zugangsdaten zur eigenständigen Verwaltung seiner Domains.
§ 16 Gewährleistung und Haftung
16.1 Gewährleistung
(1) Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
(3) Bei Mängeln hat die Agentur das Recht zur Nacherfüllung. Die Agentur kann nach eigener Wahl nachbessern oder neu liefern.
(4) Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
16.2 Haftungsbeschränkung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Agentur.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16.3 Haftungsausschlüsse
(1) Die Agentur haftet nicht für:
- Schäden, die durch fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen
- Schäden durch Veränderungen der Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte
- mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig
- Schäden durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder vergleichbare Umstände
- Schäden durch Ausfall oder Fehlfunktion von Drittsystemen (Hosting, Suchmaschinen, Werbeplattformen)
(2) Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und Maßnahmen (insbesondere im Bereich Werbung und Marketing) trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.
16.4 Datensicherung
(1) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z.B. im Rahmen eines Wartungsvertrags).
(2) Die Agentur haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende oder unzureichende Datensicherung des Auftraggebers entstehen.
16.5 Besondere Haftungsregelungen für WordPress-Wartungspakete
(1) Bei WordPress-Wartungspaketen (§ 10.2 und § 10.3) haftet die Agentur grundsätzlich nur im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen. Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(2) Sofern im Einzelvertrag oder im Rahmen eines Wartungspakets ein Service Level Agreement (SLA) – insbesondere zugesicherte Reaktions- oder Verfügbarkeitszeiten – vereinbart ist, gilt dieses ausschließlich unter „normalen Umständen“. Als nicht „normale Umstände“ gelten insbesondere Ereignisse, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich der Agentur liegen.
(3) Nicht im Einflussbereich der Agentur liegen insbesondere:
- Server-Ausfälle und sonstige Störungen oder Beeinträchtigungen beim Server, Hoster, Rechenzentrum oder Registrar,
- Ausfälle, Drosselungen oder Änderungen von Drittdiensten (z. B. CDN, DNS-Provider, Mailserver, externe APIs, Zahlungsdienstleister, Suchmaschinen, Werbeplattformen, KI-Dienste),
- Ausfälle oder Störungen der Internet- bzw. Netzwerkverbindung des Auftraggebers oder von Drittanbietern,
- Sicherheitsvorfälle, Hackerangriffe, DDoS-Attacken oder Schadsoftware, die nicht auf einem schuldhaften Verhalten der Agentur beruhen,
- Probleme, die durch nicht aus dem WordPress.org-Repository stammende und nicht gemäß § 10.6 gemeldete Plugins, Themes oder Komponenten verursacht werden,
- Eingriffe, Konfigurationsänderungen oder Installationen, die durch den Auftraggeber selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte vorgenommen wurden,
- Ereignisse höherer Gewalt im Sinne des § 21.
(4) Für die unter Absatz (3) genannten Ereignisse haftet die Agentur – auch bei Vorliegen einer SLA-Vereinbarung – ausschließlich, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Vereinbarte Reaktions- und Behebungszeiten sind während des Bestehens solcher Ereignisse gehemmt.
(5) Die Agentur wird den Auftraggeber bei Eintritt einer Störung gemäß Absatz (3), die ihr bekannt wird und die sich auf die gewartete Website auswirkt, in zumutbarem Umfang informieren und – soweit dies in ihrem Einflussbereich möglich ist – bei der Eskalation gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter unterstützen. Eine darüber hinausgehende Pflicht zur Behebung besteht nicht.
§ 17 Urheberrecht und Nutzungsrechte
17.1 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse (Entwürfe, Konzepte, Designs, Texte, Code, etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Agentur.
(2) Der Auftraggeber erwirbt erst mit vollständiger Zahlung die vereinbarten Nutzungsrechte.
17.2 Umfang der Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
(2) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(3) Die Agentur bleibt Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
17.3 Bearbeitungsrechte
(1) Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur bearbeiten oder verändern.
(2) Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung der Agentur schließen jegliche Gewährleistung für die geänderten Teile aus.
17.4 Referenznennung
(1) Die Agentur ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Werken (z.B. Websites) im angemessenen Rahmen auf ihre Urheberschaft hinzuweisen.
(2) Die Agentur darf die erbrachten Leistungen und den Namen des Auftraggebers für Referenzzwecke nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 18 Einsatz von Subunternehmern
18.1 Berechtigung zum Einsatz
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen.
(2) Die Agentur wählt Subunternehmer sorgfältig aus und verpflichtet diese auf die Einhaltung der vertraglichen Pflichten, insbesondere der Vertraulichkeit.
18.2 Verantwortlichkeit
(1) Die Agentur bleibt gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner.
(2) Die Agentur haftet für das Verschulden ihrer Subunternehmer wie für eigenes Verschulden.
§ 19 White-Label-Partnerschaften und Agenturkooperationen
19.1 Geltungsbereich
(1) Dieser Abschnitt gilt ergänzend für Verträge mit Agenturpartnern und White-Label-Partnern, bei denen die Agentur Leistungen erbringt, die der Partner unter eigenem Namen an seine Endkunden weitergibt.
19.2 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
(1) Die Agentur verpflichtet sich zu absoluter Verschwiegenheit gegenüber den Endkunden des Partners.
(2) Die Agentur wird weder direkt noch indirekt offenlegen, dass sie der tatsächliche Leistungserbringer ist.
(3) Sämtliche Kommunikation mit Endkunden erfolgt ausschließlich über den Partner, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Die Agentur wird keine Materialien, Unterlagen oder Dateien mit eigenem Branding oder Absenderkennung an Endkunden des Partners übermitteln.
19.3 Direktkontaktverbot
(1) Die Agentur verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Vertragsende keinen direkten Kontakt zu Endkunden des Partners aufzunehmen.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Direkte Akquise oder Geschäftsanbahnung
- Angebote zur direkten Zusammenarbeit
- Mitteilung über die eigene Tätigkeit als Dienstleister des Partners
(3) Das Direktkontaktverbot gilt nicht, wenn:
- der Partner ausdrücklich schriftlich zustimmt,
- der Endkunde unabhängig vom Partner auf die Agentur zukommt und die Agentur den Partner unverzüglich informiert,
- die Geschäftsbeziehung zwischen Partner und Endkunde nachweislich bereits vor Beginn der White-Label-Partnerschaft bestand.
19.4 Vertragsstrafe
(1) Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen das Direktkontaktverbot oder die Verschwiegenheitspflicht schuldet die Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe der durchschnittlichen Monatsvergütung der letzten 12 Monate, mindestens jedoch 2.500 EUR.
(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
19.5 Referenzen bei White-Label
(1) Bei White-Label-Partnerschaften verzichtet die Agentur auf die Referenznennung gemäß § 17.4, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 20 Vertraulichkeit und Datenschutz
20.1 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
20.2 Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
(3) Die Datenschutzerklärung der Agentur ist unter [Website einfügen] abrufbar.
20.3 Datenherausgabe bei Vertragsende
(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftraggeber Anspruch auf Herausgabe aller seiner Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Agentur gespeichert wurden.
(2) Die Herausgabe erfolgt in einem gängigen elektronischen Format.
(3) Voraussetzung für die Datenherausgabe ist der vollständige Ausgleich aller offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.
(4) Die Aufbewahrung und Löschung von Daten richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
(5) Nach Herausgabe und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Auftraggebers gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 21 Höhere Gewalt
(1) Bei Vorliegen höherer Gewalt ist die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht befreit.
(2) Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Dies umfasst insbesondere: Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber.
(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und voraussichtliche Ende der höheren Gewalt informieren.
§ 22 Schlussbestimmungen
22.1 Schriftform
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Textform (E-Mail) genügt, soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.
22.2 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
22.3 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.4 Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22.5 Online-Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
(2) Die Agentur ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
